Allgemeine Geschäftsbedingungen für den SMS-FanTicker der MULTICHART Solution GmbH1. Anwendungsbereich und Nutzungsbedingungen1.1. Die MULTICHART Solution GmbH, Kuhbergstr. 28, 34131 Kassel, (nachfolgend MULTICHART genannt) bietet einen kostenpflichtigen SMS-Informationsdienst rund um Sportvereine an. Maßgeblich für den angebotenen Dienst sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). 1.2. Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der MULTICHART und dem SMS-Abonnenten abschließend, andere Vereinbarungen oder Abreden bestehen nicht, entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vertragspartner werden ausschließlich MULTICHART und der jeweilige SMS-Abonnent des Dienstes. 1.3. Der SMS-Abonnent verpflichtet sich, den angebotenen Service der MULTICHART ausschliesslich für private Informationszwecke zu nutzen. Keinesfalls darf der Dienst für wirtschaftliche Zwecke Verwendung finden, wie z. B. Weiterveräußerung der mittels SMS erhaltenen Information. Gleichermaßen dürfen die SMS ohne ausdrückliche Zustimmung der MULTICHART nicht an sonstige Dritte weiter versendet werden. 1.4. Der Dienst der MULTICHART umfasst sogenannte Content-SMS. Hierbei handelt es sich um SMS (Short Message Service), die Informationen über den jeweiligen Sportverein beinhalten, wie z. B. Spielergebnisse oder Terminankündigungen. 2. Vertragsschluss2.1. Um den SMS-Dienst in Anspruch zu nehmen schickt der SMS-Abonnent eine SMS mit einem vordefinierten Inhalt an eine Kurzwahl. Der vordefinierte Inhalt ist von dem jeweiligen Dienst bzw. Sportverein abhängig, wie aus der Dienstübersicht ersichtlich. Nach dem Absenden der SMS erhält der SMS-Abonnent eine Antwort-SMS zurück, die dazu auffordert, zu bestätigen, dass der SMS-Informationsdienst der MULTICHART gewünscht wird verbunden mit der Aufforderung, dies mittels SMS nochmals zu bestätigen. Diese Anwort SMS ist als Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der MULTICHART zu sehen. Bestätigt der SMS-Abonnent mittels einer weiteren SMS seinen Nutzungswunsch, so kommt der Vertrag mit der MULTICHART zustande. Mit der Bestätigung durch den SMS-Abonnenten erklärt dieser, dass er ab sofort Content-SMS mit Informationen über seinen Sportverein empfangen möchte. 2.2. Der SMS-Abonnent hat die Möglichkeit sich über den laufenden Status des Vertrages/Abos zu informieren. Hierfür schickt der SMS-Abonnent einfach eine SMS mit dem Inhalt STATUS an die betreffende Kurzwahl (die Kurzwahl ergibt sich aus der Dienstübersicht). 3. Leistungen der MULTICHART3.1. Der SMS-Abonnent erhält während der Laufzeit des Abos sog. Content-SMS (siehe Definition Ziff. 1.4) mit Informationen über den von ihm ausgewählten Sportverein. Bei den Informationen, die mit den Content-SMS gesendet werden, handelt es sich um allgemeine Nachrichten, Terminankündigungen, Ergebnisse und ähnliches. Die monatliche Anzahl der SMS ist verschieden, da unter anderem davon abhängig, ob Saisonspiele, Vorbereitungsspiele oder sonstige wichtige Ereignisse stattfinden oder nicht. Die monatliche Anzahl der SMS kann variieren und ergibt aus der Dienstübersicht für den jeweiligen Dienst. 3.2. Den jeweiligen Inhalt der Informations-SMS stellt der informierende Sportverein oder ein sonstiger Dritter zur Verfügung, alleiniger Vertragspartner bleibt dennoch die MULTICHART. 3.3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übertragung der Content-SMS durch den jeweiligen Mobilfunk-Netzbetreiber des SMS-Abonnenten erfolgt, die technische Übertragung daher einen Bestandteil des Leistungsinhaltes des Vertrages mit dem Netzbetreiber darstellt. 3.4. Dem SMS-Abonnenten steht für Fragen rund um den Dienst eine Hotline zur Verfügung. Diese ist unter der Telefonnummer 0561-93538-0 oder per eMail unter hotline@sms-fanticker.de erreichbar. 4. Kosten des SMS-AbonnementsEs stehen je nach Verein verschiedene Abrechnungsmethoden (Abrechnung als Monatspauschale/Abrechnung pro SMS) zur Verfügung. Welche der Alternativen für den jeweiligen Verein angeboten werden, ergibt sich aus der Dienstübersicht. 4.1. Abrechnung pro Monat4.1.1. Der SMS-Service ist kostenpflichtig. Der SMS-Abonnent entrichtet einen Pauschalbetrag in der für den jeweiligen Dienst (siehe Dienstübersicht) festgelegten Höhe pro Abrechnungszeitraum. Hierzu wird pro Abrechnungszeitraum eine Billing-SMS verschickt. Der SMS-Abonnent zahlt pro Billing-SMS. 4.1.2 Der Abrechnungszeitraum ist monatlich. Dieser Beginnt erst zu laufen, und zwar unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wenn die erste Content-SMS zur Auslieferung an den SMS-Abonnenten gekommen ist, dieser die Content-SMS auf seinem Gerät empfangen hat und der Empfang durch den Netzbetreiber gegenüber der MULTICHART positiv bestätigt worden ist. 4.1.3. Die Laufzeit des ersten Abrechnungsmonates läuft vom Tage des Empfanges der ersten Content-SMS bis zum Ablauf des Tages des Folgemonates, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, an dem die erste Content-SMS zur Auslieferung gekommen ist (Bsp.: Erhalt der ersten Content-SMS am 29. März - Ende erster Abrechnungsmonat mit Ablauf des 29. April). Nur dann, wenn der für den Ablauf maßgebende Tag in dem Folgemonat fehlt, endet der Abrechnungsmonat mit dem Ablauf des letzten Tages des Folgemonates (Bsp.: Erhalt der ersten Content-SMS am 29. Januar - Endes des Abrechnungsmonates mit Ablauf des 28. Februar). Die §§ 188 I, II und 187 I BGB gelten sinngemäß. 4.1.4. Die nachfolgenden Abrechnungsmonate beginnen mit dem Tage, der auf den ersten Abrechnungsmonat folgt. Diese laufen jeweils bis zum zum Ablauf des Tages des jeweiligen Folgemonates, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, an dem der Abrechnungszeitraum begann (Bsp.: Beginn Abrechnungsmonat am 29. März - Ende dieses Abrechnungsmonates mit Ablauf des 28. April). Nur dann, wenn der für den Ablauf maßgebende Tag in dem Folgemonat fehlt, endet der Abrechnungsmonat mit dem Ablauf des letzten Tages des Folgemonates (Bsp.: Beginn des Abrechnungsmonates am 29. Januar - Endes des Abrechnungsmonates mit Ablauf des 28. Februar). Die §§ 188 I, II und 187 II BGB gelten sinngemäß. 4.1.5. Die Monatspauschale wird mit Auslieferung der ersten Content-SMS eines Abrechnungszeitraumes in Rechnung gestellt und von dem Mobilfunk-Netzbetreiber des SMS-Abonnenten abgerechnet. In der Rechnung des Mobilfunk-Netzbetreibers wird daher der geschuldete Monatsbetrag einer einzigen SMS zugeordnet, die nachfolgenden Informations-SMS an den SMS-Abonnenten werden ohne weitere Kosten zur Verfügung gestellt. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine verlässliche Abrechnung der vom SMS-Abonnenten zu zahlenden Monatspauschale. Bei SMS-Abonnenten mit Guthabenkarten, sogenannte "Prepaid-Karten" erfolgt die Abrechnung direkt vom Guthaben durch den Mobilfunk-Netzbetreiber. Die nachfolgenden Content-SMS innerhalb eines Abrechnungsmonates werden als kostenfreie SMS gesendet. 4.2. Abrechnung pro SMS4.2.1. Der SMS-Service ist kostenpflichtig. Der SMS-Abonnent entrichtet pro SMS einen bestimmten Betrag in der für den jeweiligen Dienst (siehe Dienstübersicht) festgelegten Höhe. 4.2.2. Der Betrag pro SMS wird mit Auslieferung der Content-SMS in Rechnung gestellt und von dem Mobilfunk-Netzbetreiber des SMS-Abonnenten in dessen Rechnung abgerechnet. Bei SMS-Abonnenten mit Guthabenkarten, sogenannte "Prepaid-Karten" erfolgt die Abrechnung direkt vom Guthaben durch den Mobilfunk-Netzbetreiber. 5. SMS-Funktionalität/Gewährleistung5.1. Für Informationen, die über den SMS-Weg der Mobilfunk-Netzbetreiber übermittelt werden, übernimmt Multichart keine Gewährleistung für die richtige und rechtzeitige Übermittlung, da dies eine Leistung des jeweiligen Netzbetreibers darstellt mit dem der SMS-Abonnent ein Vertragsverhältnis unterhält. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter bestimmten Umständen (Telefon ist ausgeschaltet, schlechter oder gar kein Empfang usw.) SMS-Nachrichten nicht zugestellt werden können. In diesem Fall werden diese vom Netzbetreiber in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum gespeichert und es wird erneut versucht zuzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird diese SMS-Nachricht ohne Hinweis verworfen. Darüber hinaus besteht für die MULTICHART die Möglichkeit, in einem solchen Fall die Auslieferung der SMS wiederholt zu versuchen. 5.2. Nachteile, die sich aufgrund einer aus diesem Grunde verworfenen Content-SMS ergeben, gehen nicht zu Lasten der MULTICHART. Etwaige aus diesem Grunde nicht zustellbare Content-SMS können dem SMS-Abonnenten nachträglich in Rechnung gestellt werden. Gleichermaßen ist die MULTICHART berechtigt, den SMS-Dienst vorübergehend einzustellen (Sperrung), soweit eine Zustellbarkeit von Content-SMS mangels Betriebsbereitschaft des Empfangsgerätes mindestens zweimal hintereinander fehlgeschlagen ist. 6. Haftung6.1. Eine Haftung der MULTICHART, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit eine Pflichtverletzung durch die MULTICHART auf Arglist, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit beruht oder auf eine einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sogenannte Kardinalspflicht) oder wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit einer Person betroffen ist. Gleichermaßen gilt der Haftungsausschluss nicht für Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.2. Bei einer Inanspruchnahme der MULTICHART aufgrund leichter Fahrlässigkeit haftet die MULTICHART ausschließlich für die unmittelbaren und vorhersehbaren Schäden. Eine Inanspruchnahme für mittelbare Schäden oder untypische Folgeschäden ist ausgeschlossen. 6.3. Oben stehendes gilt gleichermaßen, wenn Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der MULTICHART handeln. 6.4. Die Inhalte der Content-SMS werden von dem jeweiligen Sportverein oder einem Dritten zur Verfügung gestellt und sind grundsätzlich ohne Gewähr. 6.5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Empfang von SMS beim SMS-Abonnenten technisch nicht gewährleistet werden kann, zumal dies nicht nur von den Netzbetreibern, sondern insbesondere auch von der technischen Ausstattung des SMS-Abonnenten abhängt. Insbesondere können SMS nicht empfangen werden, wenn der SMS-Abonnent sein Empfangsgerät nicht betriebsbereit hält oder keine Verbindung zum Mobilfunknetz besteht. Gleichermaßen kann eine SMS nur gespeichert werden auf dem Empfangsgerät, wenn entsprechende Speicherkapazitäten vorhanden sind. Diese Umstände liegen daher nicht im Verantwortungsbereich von MULTICHART. 7. Datenschutz7.1. Die MULTICHART bearbeitet personenbezogene Daten von SMS-Abonnenten nur, soweit dies zur Erfüllung und Durchführung des mit dem SMS-Abonnenten geschlossenen Vertrages notwendig ist. In diesem Zusammenhang gestattet der SMS-Abonnent der MULTICHART persönliche Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen in deren EDV-System zu speichern. Soweit für die Vertragsdurchführung und Funktionalität des Dienstes notwendig, dürfen Daten an Dritte weitergegeben werden. Eine hierüber hinausgehende Weitergabe an Dritte ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des SMS-Abonnenten erfolgt nicht. 7.2. Soweit es für die Durchführung des Vertrages notwendig ist, Verbindungsdaten kurzfristig zu speichern, werden diese spätestens 180 Tage nach Beendigung der Verbindung bzw. nach der letzten Dienstnutzung (letzte SMS bzw. Ablauf des Monates der letzten SMS) wieder gelöscht. 8. Werbung8.1 Der SMS-Abonnent erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen des SMS-Dienstes Werbungsbotschaften per SMS während der Laufzeit des Abonnements zu erhalten, entweder separat oder innerhalb einer Content-SMS. Hierbei kann es sich insbesondere um Werbebotschaften von Sponsoren des betreffenden Vereines handeln. Bei Erhalt von Werbungsbotschaften im Rahmen eines SMS-Abonnements, bei dem die Abrechnung per SMS erfolgt, wird diese nur in Rechnung gestellt, soweit es sich um eine Content-SMS mit Inhalten des Vereins handelt. 8.2 MULTICHART wird hierbei sicher stellen, dass die Datenschutzbestimmungen hierdurch nicht verletzt werden (siehe auch Ziff. 7). Insbesondere werden die Daten des SMS-Abonnenten nicht an den jeweiligen Werbenden oder sonstige Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 8.3 Gleichermaßen erfolgt keine Datenerhebung zur Erstellung von Nutzungsprofilen oder zum Zwecke der Marktforschung, es sei denn, der SMS-Abonnent hat hierfür seine vorherige und ausdrückliche sowie jederzeit widerrufliche Zustimmung erteilt. 9. WiderrufsrechtSie können die Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflicht gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: MULTICHART Solution GmbH, Kuhbergstr. 28, 34131 Kassel, eMail: hotline@sms-fanticker.de, Fax: 0561/9353830. WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren ggf. gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere HinweiseBei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder sie diese selbst veranlasst haben. - Ende der Widerrufsbelehrung - Wichtig: Bei Widerruf bitten wir zum Zwecke der Zuordnung der Erklärung zu dem Vertrag und Dienst um die Angabe der Mobilfunknummer, für die der Dienst abonniert wurde, sowie die Nennung des für den Dienst zutreffenden Keywords (siehe Dienstübersicht)! 10. Kündigung des Vertrages10.1. Abrechnung pro Monat 10.2. Abrechnung pro SMS 10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit den sich sodann ergebenden gesetzlichen Folgen bleibt von alledem unberührt, unabhängig von der Abrechnungsart. 11. Salvatorische Klausel, sonstiges11.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. 11.2. Die Vertragsbeziehungen zwischen der MULTICHART und dem SMS-Abonnenten richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Stand der AGB: 01.02.2009 |
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